Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Workshop-, Seminar- und Konferenzräumen MindRoom collective Hamburg, ein Produkt der SSC ContainerKultur Hamburg GmbH
Stand: 01. Januar 2025
1. Geltungsbereich
Für die Überlassung von Konferenzräumen zur Durchführung von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der SSC ContainerKultur Hamburg GmbH (im Folgenden „MindRoom“) an die Kunden des MindRooms (im Folgenden „Kunde“) sowie für alle mit damit zusammenhängenden Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende oder Abweichende Bestimmungen, auch insoweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom MindRoom ausdrücklich schriftlich anerkannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der MindRoom die Räume in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden vorbehaltlos zur Verfügung stellt.
Die Bestimmungen der Auftragsbestätigung des MindRooms gelten vorrangig.
2. Zustandekommen des Mietvertrags
Die Buchungsanfrage des Kunden gegenüber des MindRooms stellt ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Durch eine schriftliche Auftragsbestätigung nimmt der MindRoom das Angebot an und der Mietvertrag kommt zustande. Alle Angebote des MindRooms sind freibleibend. Ist der Kunde nicht zugleich Nutzer/Veranstalter der in den Räumen stattfindenden Veranstaltung, haftet er gegenüber dem MindRoom als Nutzer/Veranstalter als Gesamtschuldner.
3. Mietgegenstand und Mietzeit
Der in der Auftragsbestätigung aufgeführte Raum nebst der in der Auftragsbestätigung genannten Ausstattung (im Folgenden „Mietgegenstand“) wird dem Kunden in ordnungsgemäßem Zustand für die Dauer der Mietzeit zum vereinbarten Preis überlassen. Das Mietverhältnis endet an dem in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der MindRoom übergibt dem Kunden mit Mietbeginn einen Schlüssel zum Mietgegenstand.
Trägt der Kunde bei Übernahme des Mietgegenstands keine Beanstandungen vor, gilt dieser als mangelfrei übernommen. Nachträgliche Beanstandungen können nicht mehr geltend gemacht werden.
Der MindRoom behält sich vor, vor Beginn und nach Ende der Mietdauer eine gemeinsame Begehung des Mietgegenstandes von dem Kunden zu verlangen.
Der Kunde ist verpflichtet, nach Ablauf der Mietdauer den Mietgegenstand zu räumen sowie alle dazugehörenden Einrichtungen in ihrem ursprünglichen Zustand zu übergeben. Der MindRoom ist berechtigt, Räumungs- bzw. Wiederherstellungsarbeiten auf Kosten des Kunden selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen.
4. Nutzung des Mietgegenstandes
Aufbau, Durchführung und Abbau der Veranstaltung des Kunden haben in Abstimmung mit dem MindRoom zu erfolgen. Der Kunde hat hierbei die geltenden rechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Versammlungsstättenverordnung, Unfallverhütungs- und Brandschutzbestimmungen.
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung des Kunden, für die Erfüllung von Anzeigepflichten sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen ist allein der Kunde verantwortlich. Er hat, soweit erforderlich, die Abnahme durch die zuständige Behörde bzw. Einrichtungen auf seine Kosten zu veranlassen.
Dem Kunden ist bekannt, dass nur die in der Auftragsbestätigung angegebene Anzahl an Personen gleichzeitig an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Etwaige Änderungen müssen der MINDROOM im Vorfeld schriftlich mitgeteilt werden und bedürfen ihrer Zustimmung.
Die Teilnehmer der Veranstaltung des Kunden dürfen die sanitären Anlagen und die Küche der Gemeinschaftsfläche mitbenutzen.
Der Mietgegenstand ist pfleglich zu behandeln. Änderungen des Mietgegenstandes, insbesondere das Anbringen von Gegenständen – ausgenommen Post it’s – an dessen Wänden, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des MindRooms zulässig.
Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet. Raucherflächen befinden sich außen vor dem Gebäude. Der Kunde verpflichtet sich, seine Teilnehmer auf das Rauchverbot hinzuweisen.
5. Miete
Maßgebend ist die in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Miete zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Miete schließt die Kosten für Klimatisierung, allgemeine Raumbeleuchtung, die übliche Reinigung sowie die Nutzung der sanitären Anlagen des MindRooms ein.
Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Dynamik, überprüfen wir unsere Preise regelmäßig und behalten uns vor, diese im prozentualen Verhältnis zu den Veränderungen des Verbraucherpreisindexes für Deutschland, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, halbjährlich zum 01. Januar und 01. Juni anzupassen.
Alle Rechnungen des MindRooms sind mit Ende der Mietzeit, spätestens vierzehn Tage nach Zugang einer Rechnung beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Im Übrigen kann der MindRoom, soweit nichts anderes vereinbart ist, jederzeit eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist der MindRoom berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Die Ersatzpflicht für weiteren Verzugsschaden des MindRooms bleibt unberührt.
6. Catering, Moderationsutensilien und Konferenztechnik
Der MindRoom stellt dem Kunden Kaffee, Tee, Softdrinks und Wasser, im für die Teilnehmerzahl gemäß der Auftragsbestätigung angemessenen Umfang, zur Verfügung. Die Kosten für diese Getränke sind mit der Miete abgegolten. Ein darüberhinausgehendes Catering kann im Vorfeld gegen einen Aufpreis hinzugebucht werden. Wenn der MindRoom das Catering zentral organisiert sind im Preis 15% Service-Fee zzgl. der Selbstkosten inkludiert.
Der MindRoom stellt dem Kunden Moderationsutensilien (Stifte, Moderationskarten, Blöcke, Flipchartpapier u.ä.) zur Verfügung. Die Kosten für die Moderationsutensilien sind mit der Miete abgegolten.
Ferner stellt der MindRoom dem Kunden Konferenztechnik (Beamer, Whiteboard, Flipchart, Metaplanwände u.ä.) mit den gängigen Schnittstellen zur Verfügung. Die Kosten für die Konferenztechnik sind mit der Miete abgegolten.
Weiter haben die Gäste des MindRooms die Möglichkeit ein Gäste-WLAN zu nutzen. Den Nutzern sind jegliche Handlungen bei der Verwendung des WLAN untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Da der Zugang zum WLAN kostenlos ist, besteht kein Anspruch auf Nutzung des WLAN, eine störungs- und unterbrechungsfreie Verbindung sowie eine uneingeschränkte Nutzbarkeit aller Dienste. Dem MindRoom ist es jederzeit erlaubt den Zugang zum Internet zu sperren oder die Nutzung für einzelne zu unterbinden.
7. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden (Vermögensschäden), die während der Mietdauer durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen, Vertreter, Beauftragten und/oder die Teilnehmer an der Veranstaltung des Kunden verursacht werden. Der Kunde hat den MindRoom von allen Schadensersatzansprüchen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemacht werden können, freizustellen, mit Ausnahme der Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den MindRoom verschuldet worden sind.
Für eingebrachte Gegenstände (Garderobe, Laptops, u.ä.) des Kunden, seiner Erfüllungsgehilfen, Vertreter, Beauftragten und/oder der Teilnehmer an der Veranstaltung des Kunden übernimmt der MindRoom keine Haftung.
Der Kunde haftet gegenüber des MindRooms für den durch Schäden am Mietgegenstand oder ihre notwendige Beseitigung entstehenden Mietausfall.
Der Kunde hat sich gegen Haftpflicht zu versichern und den Versicherungsschein auf Verlangen vorzuzeigen.
Während der Mietzeit obliegt dem Kunden die Verkehrssicherungspflicht in den gemieteten Räumen.
8. Haftung der MINDROOM
Der MindRoom haftet für einfache Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten).
Im Übrigen haftet der MindRoom nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die MINDROOM lediglich für vertragstypische, voraussehbare Schäden und nicht für entfernte Folgeschäden. Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
9. Zugang zum Mietgegenstand
Mitarbeiter des MindRooms und von diesem beauftragten Dritten ist während der vereinbarten Nutzungszeit der Zutritt zum Mietgegenstand jederzeit zu gestatten.
10. Rücktritt und Kündigung
Der MindRoom ist berechtigt, ohne Ersatzverpflichtungen vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn (i) der Kunde gegen die Bestimmungen dieses Vertrags verstößt, (ii) durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens des MindRooms zu befürchten ist oder (iii) der Mietgegenstand infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
Der Kunde ist berechtigt, vor Beginn des Mietverhältnisses vom Mietvertrag zurückzutreten. Soweit der Rücktritt nicht von dem MindRoom zu vertreten ist, schuldet der Kunde die folgende Ausfallentschädigung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung: Rücktritt bis 21 Tage vor Mietbeginn: 90% als Ausfallentschädigung, davor ist ein kostenfreier Rücktritt zulässig.
11. Datenschutz
Der MindRoom misst dem Schutz und der Sicherheit von personenbezogenen Daten eine hohe Bedeutung zu und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz- Grundverordnung („DS-GVO“).
12. Schlussbestimmungen
Die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrags.
Nebenabreden, Änderungen und Nachträge des Mietvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Aufhebung dieses Schriftformerfordernis.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.